AGB´s

Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Grundlage des Auftrages, Gegenstand des Vertrages und unserer Tätigkeit sind unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Bestimmungen eines Angebotes gehen diesen AGB's in der Rangfolge vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit für den erteilten Auftrag, es sei denn, es erfolgte zuvor unsere schriftliche Zustimmung.

Ausführungstermine und -fristen, Stillstandszeiten Ausführungstermine sind ausschließlich mit unserer Einsatzzentrale zu vereinbaren. Ausführungstermine und – fristen sind unverbindlich. Stehen Einsatzgeräte infolge eines Umstandes still, den das a+a Abfluss Team GmbH nicht zu vertreten hat (Stillstandszeiten) trägt der Auftraggeber die hierdurch verursachten Kosten. Dies gilt auch für zusätzliche Leistungen, mit denen das a+a Abfluss Team GmbH während der Ausführung der vertraglichen Leistungen vom Auftraggeber beauftragt worden ist.

Abnahme Da die Auftragserteilung in der Regel telefonisch erfolgt, benennt der Auftraggeber dem a+a Abfluss Team GmbH vor Ausführung der Leistungen die für die Unterzeichnung der Auftragsnachweise, die Ermittlung und Prüfung des Aufmaßes einschließlich etwaiger Messprotokolle sowie die für die Überwachung und Abnahme der Leistungen bevollmächtigten Personen. Die Bevollmächtigten des Auftraggebers stehen dem a+a Abfluss Team GmbH für Auskünfte und Informationen zu den in Ziffern 7 dieser AGB ausgeführten Sicherheitsvorschriften zur Verfügung. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nach Auftragsausführung das Leistungsobjekt in Betrieb oder sonst wie in Benutzung nimmt. Der Auftraggeber hat dem a+a Abfluss Team GmbH offenkundige Mängel unverzüglich, versteckte Mängel nach Feststellung schriftlich anzuzeigen.

Gewährleistung und Gewährleistungsausschluss

(1) Ist das a+a Abfluss Team GmbH infolge eines angezeigten Mangels zur Gewährleistung verpflichtet, so beschränken sich die Gewährleistungsansprüche auf eine kostenlose Nachbesserung. Die Nachbesserung kann das a+a Abfluss Team GmbH verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig-mäßigen Aufwand erforderlich macht.

(2) Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist die Beseitigung des Mangels unmöglich und wird sie deshalb vom a+a Abfluss Team GmbH verweigert, so hat der Auftraggeber nach seiner Wahl Anspruch auf Herabsetzung des Werklohns (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung). Der Auftraggeber kann jedoch nur dann die Wandlung verlangen, wenn der mit dem a+a Abfluss Team GmbH abgeschlossene Vertrag in Ansehung der ausgeführten Leistungen auch tatsächlich rückabgewickelt werden kann.

(3) Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb von 1 Jahr. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme der vertraglichen Leistung, soweit die Leistungen den Bestimmungen des § 634 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB zugeordnet werden können.

(4) Soweit es sich nicht um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit handelt, ist im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch a+a Abfluss Team GmbH oder durch seinen Erfüllungsgehilfen die Haftung vom a+a Abfluss Team GmbH auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(5) Die Verschuldenshaftung vom a+a Abfluss Team GmbH ist für Schäden, die bei Ausführung der vertraglichen Leistungen verursacht wurden, auf den Bruttowert der vertraglich vereinbarten Vergütung beschränkt. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(6) Eine Gewährung oder Haftung ist dann ausgeschlossen, wenn das a+a Abfluss Team GmbH für die vertraglichen Leistungen ein ausdrücklich vom Auftraggeber angewiesenes Material/Werkzeug oder ein vom Auftraggeber gewünschtes Verfahren anwendet und hierdurch der Leistungserfolg ganz oder teilweise beeinträchtigt wird. Ebenso entfällt eine Gewährleistung oder Haftung, soweit für die auszuführenden Arbeiten auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers dessen Personal eingesetzt wird. Tritt ein Schaden oder Folgeschaden an Rohrleitungssystemen auf, dessen Ursache in dem schadhaften System liegt, z. B. in der altersgemäßen Abnutzung, Rissbildung, Vorschäden usw., ist eine Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Arbeiten an Rohrleitungssystemen, die entgegen der DIN bzw. den anerkannten Regeln der Technik und des Handwerks verlegt sind.

(7) Das a+a Abfluss Team GmbH übernimmt, soweit nicht vorsätzliche oder grobe fahrlässige Schadensverursachung vorliegt, keine Verantwortung für mittelbare und unmittelbare Schäden, die entstehen durch u. a.

a) Arbeiten an defekten oder verrotteten, z. B. rissigen, brüchigen oder unvorschriftsmäßig installierten Anlagen;

b) austretende Inhalte der Anlagen;

c) Spiralen, Schläuche oder sonstige Werkzeuge, die aufgrund eines Umstandes in der Anlage stecken bleiben oder verloren gehen, der nicht vom a+a Abfluss Team GmbH zu vertreten ist (z. B. vorhandener Muffenversatz, vorhandener Rohrbruch u. ä.)

Leistungshindernisse

Ist das a+a Abfluss Team GmbH aufgrund von nicht erkennbaren und vom a+a Abfluss Team GmbH nicht zu vertretenden baulichen Mängeln u. a. wegen nicht einsehbarer, nicht intakter, schadhafter oder falsch verlegter Rohr- bzw. Kanalsysteme, an der Ausführung der beauftragten Leistungen gehindert oder liegt die Schadenstelle in einem Bereich, in dem das a+a Abfluss Team GmbH infolge behördlicher Vorschriften nicht arbeiten darf oder verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten, so ist er zum Einsatz des a+a Abfluss Team GmbH bis zur Feststellung des Leistungshindernisses entstandenen Kosten gem. der jeweils gültigen Preisliste verpflichtet.

Sicherheitsvorschriften
Der Auftraggeber hat das a+a Abfluss Team GmbH über am Einsatzort bestehende Sicherheitsvorkehrungen und -vorschriften, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften, vor Auftrags -durchführung zu unterrichten. Für Schäden aller Art, die aufgrund der fehlenden Information von Seiten des Auftraggebers durch das a+a Abfluss Team GmbH verursacht worden sind, haftet das a+a Abfluss Team GmbH nicht.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Die für die Ausführung der vertraglichen Leistungen notwendigen Unterlagen, insbesondere Pläne, Zeichnungen, Berechnungen u. ä. sind dem a+a Abfluss Team GmbH vom Auftraggeber unentgeltlich und rechtzeitig vor der Ausführung zu übergeben. Außerdem verpflichtet sich der Auftraggeber, dem a+a Abfluss Team GmbH in allen Belangen zu unterstützen, die für eine einwandfreie und rasche Abwicklung des Auftrages erforderlich sind, insbesondere durch Information über technische Besonderheiten und Beschaffenheit des zu bearbeitenden Objekts.
Soweit Sie nicht durch Einfügung wesentlicher Bestandteile werden, behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Sachen bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag mit dem Auftraggeber vor. Dies gilt insbesondere auch für gelieferte Planungsunterlagen, Protokolle und Dokumentationen.

(2)Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Mitarbeiter vom a+a Abfluss Team GmbH zu den vereinbarten Arbeitszeiten freien Zugang zum Arbeitsplatz vor Ort haben. Er stellt dem a+a Abfluss Team GmbH auf seine Kosten Strom, Wasser sowie Lagerflächen und Aufenthaltsräume für die Mitarbeiter vom a+a Abfluss Team GmbH zur Verfügung. Arbeitsplätze und Aufenthaltsräume müssen den einschlägigen berufsgenossenschaftlichen und gewerberechtlichen Vorschriften entsprechen. Der Auftraggeber hat die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse, z. B. nach Baurecht, Wasserrecht usw. herbeizuführen.

istungsänderungen, Nebenabreden

Änderungen des Leistungsumfangs, insbesondere aufgrund einer Anordnung des Auftraggebers, müssen einschließlich ihrer Vergütung gesondert schriftlich vereinbart werden. Wird zur Erfüllung des Leistungserfolges Mehrarbeit erforderlich, z. B. infolge einer vom Auftraggeber nicht mitgeteilten Härte und Struktur der Verschmutzung im Rohr- oder Kanalsystem, so ist das a+a Abfluss Team GmbH zur Durchführung von Mehrarbeit ohne vorhergehende Rücksprache mit dem Auftraggeber berechtigt, wenn die Mehrkosten 10% des Nettoauftragswertes nicht übersteigen. Alle Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Geschäftsleitung.

Angebote

Unsere Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend. Unsere Angebote basieren auf folgenden Grundlagen und Annahmen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist:

Kalkuliert ist nur eine An- und Abfahrt, eine zusammenhängende Durchführung der Arbeiten, sowie Tagesschichtarbeit. Der Kanalverlauf ist zusammenhängend, die Schächte sind frei anfahrbar, die Schächte haben einen Mindestdurchmesser von 1000 mm und eine ebenerdige Öffnung von 625 mm. Sie sind frei von einragenden Einstiegshilfen. Unsere Angebote erstellen wir anhand der uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen. Unsere Arbeiten beinhalten keine Wasserhaltungsarbeiten. Bei den in unseren Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen angegebenen Preisen handelt es sich grundsätzlich um Einheitspreise , d. h. unsere Vergütung berechnet sich nach den brachten Leistungen auf Grundlage unserer Einheitspreise. Pauschalpreise bzw. Verträge bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Die angegebenen Einheitspreise gelten nur bis zu einer Mengenabweichung von 10%.

Zahlungsbedingungen >

Die fakturierten Rechnungsbeträge und Rechnungspositionen verstehen sich immer, auch wenn diese nicht ausdrücklich erwähnt sind, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort ohne Abzug zu erfolgen. Skontoabzüge bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Dieses gilt auch, wenn das a+a Abfluss Team GmbH Abschlagszahlungen in Rechnung stellt. Rechnungsbeanstandungen muss der Auftraggeber unverzüglich und schriftlich gegenüber dem a+a Abfluss Team GmbH erheben. Eine Aufrechnung gegenüber dem Werklohnanspruch ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen möglich. Mit Eintritt des Zahlungsverzuges behalten wir uns vor, Verzugszinsen iSd §288 BGB in Rechnung zu stellen.

Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Overath (PLZ 51491). Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageeinreichung nicht bekannt ist.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. In einem solchen Fall werden dem a+a Abfluss Team GmbH und der Auftraggeber anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine rechtliche zulässige Regelung treffen, die in ihrem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung gleichkommt.

Unsere Kontaktdaten

Lindlarer Str. 22

51491 Overath

Telefon 02204 7038213

Hotline 0172 2884442

www.abflussteam.net

info@abflussteam.net