AGB´s
Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Grundlage des Auftrages, Gegenstand des Vertrages und unserer Tätigkeit sind
unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Bestimmungen eines
Angebotes gehen diesen AGB's in der Rangfolge vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers haben keine Gültigkeit für den erteilten Auftrag, es sei denn, es
erfolgte zuvor unsere schriftliche Zustimmung.
Ausführungstermine und -fristen, Stillstandszeiten
Ausführungstermine sind ausschließlich mit unserer Einsatzzentrale zu vereinbaren.
Ausführungstermine und – fristen sind unverbindlich. Stehen Einsatzgeräte infolge eines
Umstandes still, den das a+a Abfluss Team GmbH nicht zu vertreten hat
(Stillstandszeiten) trägt der Auftraggeber die hierdurch verursachten Kosten. Dies gilt
auch für zusätzliche Leistungen, mit denen das a+a Abfluss Team GmbH während der
Ausführung der vertraglichen Leistungen vom Auftraggeber beauftragt worden ist.
Abnahme
Da die Auftragserteilung in der Regel telefonisch erfolgt, benennt der Auftraggeber dem
a+a Abfluss Team GmbH vor Ausführung der Leistungen die für die Unterzeichnung der
Auftragsnachweise, die Ermittlung und Prüfung des Aufmaßes einschließlich etwaiger
Messprotokolle sowie die für die Überwachung und Abnahme der Leistungen
bevollmächtigten Personen. Die Bevollmächtigten des Auftraggebers stehen dem
a+a Abfluss Team GmbH für Auskünfte und Informationen zu den in Ziffern 7 dieser AGB
ausgeführten Sicherheitsvorschriften zur Verfügung.
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nach Auftragsausführung das
Leistungsobjekt in Betrieb oder sonst wie in Benutzung nimmt. Der Auftraggeber hat dem
a+a Abfluss Team GmbH offenkundige Mängel unverzüglich, versteckte Mängel nach
Feststellung schriftlich anzuzeigen.
Gewährleistung und Gewährleistungsausschluss
(1) Ist das a+a Abfluss Team GmbH infolge eines angezeigten Mangels zur
Gewährleistung verpflichtet, so beschränken sich die Gewährleistungsansprüche auf eine
kostenlose Nachbesserung. Die Nachbesserung kann das a+a Abfluss Team GmbH
verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig-mäßigen Aufwand erforderlich macht.
(2) Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist die Beseitigung des Mangels unmöglich und
wird sie deshalb vom a+a Abfluss Team GmbH verweigert, so hat der Auftraggeber nach
seiner Wahl Anspruch auf Herabsetzung des Werklohns (Minderung) oder
Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung). Der Auftraggeber kann jedoch nur dann
die Wandlung verlangen, wenn der mit dem a+a Abfluss Team GmbH abgeschlossene
Vertrag in Ansehung der ausgeführten Leistungen auch tatsächlich rückabgewickelt
werden kann.
(3) Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb von 1 Jahr. Die
Verjährung beginnt mit der Abnahme der vertraglichen Leistung, soweit die Leistungen
den Bestimmungen des § 634 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB zugeordnet werden können.
(4) Soweit es sich nicht um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit handelt, ist im
Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch a+a Abfluss Team GmbH oder
durch seinen Erfüllungsgehilfen die Haftung vom a+a Abfluss Team GmbH auf den
vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(5) Die Verschuldenshaftung vom a+a Abfluss Team GmbH ist für Schäden, die bei
Ausführung der vertraglichen Leistungen verursacht wurden, auf den Bruttowert der
vertraglich vereinbarten Vergütung beschränkt. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
(6) Eine Gewährung oder Haftung ist dann ausgeschlossen, wenn das
a+a Abfluss Team GmbH für die vertraglichen Leistungen ein ausdrücklich vom
Auftraggeber angewiesenes Material/Werkzeug oder ein vom Auftraggeber gewünschtes
Verfahren anwendet und hierdurch der Leistungserfolg ganz oder teilweise beeinträchtigt
wird. Ebenso entfällt eine Gewährleistung oder Haftung, soweit für die auszuführenden
Arbeiten auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers dessen Personal eingesetzt
wird. Tritt ein Schaden oder Folgeschaden an Rohrleitungssystemen auf, dessen
Ursache in dem schadhaften System liegt, z. B. in der altersgemäßen Abnutzung,
Rissbildung, Vorschäden usw., ist eine Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für
Arbeiten an Rohrleitungssystemen, die entgegen der DIN bzw. den anerkannten Regeln
der Technik und des Handwerks verlegt sind.
(7) Das a+a Abfluss Team GmbH übernimmt, soweit nicht vorsätzliche oder grobe
fahrlässige Schadensverursachung vorliegt, keine Verantwortung für mittelbare und
unmittelbare Schäden, die entstehen durch u. a.
a) Arbeiten an defekten oder verrotteten, z. B. rissigen, brüchigen oder
unvorschriftsmäßig installierten Anlagen;
b) austretende Inhalte der Anlagen;
c) Spiralen, Schläuche oder sonstige Werkzeuge, die aufgrund eines Umstandes in
der Anlage stecken bleiben oder verloren gehen, der nicht vom a+a Abfluss Team GmbH
zu vertreten ist (z. B. vorhandener Muffenversatz, vorhandener Rohrbruch u. ä.)
Leistungshindernisse
Ist das a+a Abfluss Team GmbH aufgrund von nicht erkennbaren und vom
a+a Abfluss Team GmbH nicht zu vertretenden baulichen Mängeln u. a. wegen nicht
einsehbarer, nicht intakter, schadhafter oder falsch verlegter Rohr- bzw. Kanalsysteme,
an der Ausführung der beauftragten Leistungen gehindert oder liegt die Schadenstelle in
einem Bereich, in dem das a+a Abfluss Team GmbH infolge behördlicher Vorschriften
nicht arbeiten darf oder verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten, so ist er
zum Einsatz des a+a Abfluss Team GmbH bis zur Feststellung des Leistungshindernisses
entstandenen Kosten gem. der jeweils gültigen Preisliste verpflichtet.
Sicherheitsvorschriften
Der Auftraggeber hat das a+a Abfluss Team GmbH über am Einsatzort bestehende
Sicherheitsvorkehrungen und -vorschriften, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften,
vor Auftrags -durchführung zu unterrichten. Für Schäden aller Art, die aufgrund der
fehlenden Information von Seiten des Auftraggebers durch das a+a Abfluss Team GmbH
verursacht worden sind, haftet das a+a Abfluss Team GmbH nicht.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Die für die Ausführung der vertraglichen Leistungen notwendigen Unterlagen,
insbesondere Pläne, Zeichnungen, Berechnungen u. ä. sind dem a+a Abfluss Team GmbH
vom Auftraggeber unentgeltlich und rechtzeitig vor der Ausführung zu übergeben.
Außerdem verpflichtet sich der Auftraggeber, dem a+a Abfluss Team GmbH in allen
Belangen zu unterstützen, die für eine einwandfreie und rasche Abwicklung des Auftrages
erforderlich sind, insbesondere durch Information über technische Besonderheiten und
Beschaffenheit des zu bearbeitenden Objekts.
Soweit Sie nicht durch Einfügung wesentlicher Bestandteile werden, behalten wir uns das
Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Sachen bis zur Erfüllung aller Forderungen aus
dem Vertrag mit dem Auftraggeber vor. Dies gilt insbesondere auch für gelieferte
Planungsunterlagen, Protokolle und Dokumentationen.
(2)Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Mitarbeiter vom a+a Abfluss Team GmbH zu
den vereinbarten Arbeitszeiten freien Zugang zum Arbeitsplatz vor Ort haben. Er stellt dem
a+a Abfluss Team GmbH auf seine Kosten Strom, Wasser sowie Lagerflächen und
Aufenthaltsräume für die Mitarbeiter vom a+a Abfluss Team GmbH zur Verfügung.
Arbeitsplätze und Aufenthaltsräume müssen den einschlägigen berufsgenossenschaftlichen
und gewerberechtlichen Vorschriften entsprechen. Der Auftraggeber hat die erforderlichen
öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse, z. B. nach Baurecht, Wasserrecht usw. herbeizuführen.
istungsänderungen, Nebenabreden
Änderungen des Leistungsumfangs, insbesondere aufgrund einer Anordnung des Auftraggebers,
müssen einschließlich ihrer Vergütung gesondert schriftlich vereinbart werden.
Wird zur Erfüllung des Leistungserfolges Mehrarbeit erforderlich, z. B. infolge einer vom Auftraggeber
nicht mitgeteilten Härte und Struktur der Verschmutzung im Rohr- oder Kanalsystem, so ist das
a+a Abfluss Team GmbH zur Durchführung von Mehrarbeit ohne vorhergehende Rücksprache
mit dem Auftraggeber berechtigt, wenn die Mehrkosten 10% des Nettoauftragswertes nicht
übersteigen. Alle Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung der Geschäftsleitung.
Angebote
Unsere Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend.
Unsere Angebote basieren auf folgenden Grundlagen und Annahmen, soweit nicht
ausdrücklich etwas anderes angegeben ist:
Kalkuliert ist nur eine An- und Abfahrt, eine zusammenhängende Durchführung der Arbeiten,
sowie Tagesschichtarbeit. Der Kanalverlauf ist zusammenhängend, die Schächte sind frei anfahrbar,
die Schächte haben einen Mindestdurchmesser von 1000 mm und eine ebenerdige Öffnung von 625 mm.
Sie sind frei von einragenden Einstiegshilfen. Unsere Angebote erstellen wir anhand der uns vom
Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen. Unsere Arbeiten beinhalten
keine Wasserhaltungsarbeiten. Bei den in unseren Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen angegebenen
Preisen handelt es sich grundsätzlich um Einheitspreise , d. h. unsere Vergütung berechnet sich nach den
brachten Leistungen auf Grundlage unserer Einheitspreise. Pauschalpreise bzw. Verträge bedürfen einer
ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
Die angegebenen Einheitspreise gelten nur bis zu einer Mengenabweichung von 10%.
Zahlungsbedingungen >
Die fakturierten Rechnungsbeträge und Rechnungspositionen verstehen sich immer, auch wenn diese
nicht ausdrücklich erwähnt sind, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung hat,
sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort ohne Abzug zu erfolgen. Skontoabzüge bedürfen einer
ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Dieses gilt auch, wenn das a+a Abfluss Team GmbH Abschlagszahlungen
in Rechnung stellt. Rechnungsbeanstandungen muss der Auftraggeber unverzüglich und schriftlich gegenüber dem
a+a Abfluss Team GmbH erheben. Eine Aufrechnung gegenüber dem Werklohnanspruch ist nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen möglich. Mit Eintritt des Zahlungsverzuges behalten wir uns vor,
Verzugszinsen iSd §288 BGB in Rechnung zu stellen.
Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen,
ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Overath (PLZ 51491). Dasselbe gilt,
wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageeinreichung nicht bekannt ist.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. In einem solchen Fall werden dem
a+a Abfluss Team GmbH und der Auftraggeber anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine rechtliche zulässige
Regelung treffen, die in ihrem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung gleichkommt.